MV2018.2

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Mitgliederversammlung 2018.2 der Bürgergruppe Feuchtwangen BGF e.V.

  • Datum: 13.07.2018
  • Ort: Pizzeria JB La Casa, Am Spittel 1, 91555 Feuchtwangen.

Tagesordnung (Entwurf für Einladung)

  • TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
  • TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  • TOP 3: Abstimmung über die Zulassung von Gästen sowie Foto-/Audio-/Video-Aufnahmen
  • TOP 4: Wahl der Versammlungsämter (Versammlungsleitung, Wahlleitung, Protokoll)
  • TOP 5: Beschluss der Tages- und Geschäftsordnung
  • TOP 6: Rechenschaftsberichte der Vorstände / Bericht zur Vereinsarbeit
  • TOP 7: Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
  • TOP 8: Bericht der Kassenprüfer (Empfehlung der Entlastung?)
  • TOP 9: Aussprache über die Berichte
  • TOP 10: Entlastung des Vorstandes
  • TOP 11: Satzungsänderungsanträge (genauer Wortlaut im Anhang der Einladung)
    • TOP 11.1 SÄA001 - §10 Zusammensetzung des Vorstandes im engeren Sinn nach § 26 BGB
    • TOP 11.2 SÄA002 - §10 Amtsdauer des Vorstandes
    • TOP 11.3 SÄA003 - §10 Beisitzer als Vorstände im erweiterten Sinn
    • TOP 11.4 SÄA004 - Ergänzung - Übergangsregelung für die aktuelle Vorstandswahl
    • TOP 11.5 SÄA005 - §10 Beauftragungen durch den Vorstand
    • TOP 11.6 SÄA006 - §11 Ladungsfristen für Vorstandssitzungen
    • TOP 11.7 SÄA007 - §10 Vorstands-Protokolle
    • TOP 11.8 SÄA008 - §10 Vorstands-Geschäftsordnung
    • TOP 11.9 SÄA009 - §11 Zeitgemäße Form der Ladung zu Vorstandssitzungen
    • TOP 11.10 SÄA010 - §8 Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlung
    • TOP 11.11 SÄA011 - §9 Versammlungsleitung - flexiblere Regelung
    • TOP 11.12 SÄA012 - §10 Streichung der die Mitgliederversammlung betreffenden Punkte (bereits in §8 enthalten)
  • TOP 12: Diskussion über die Ausrichtung des Vereins und die Aufgaben der Vorstände
  • TOP 13: Kandidatenvorstellung
  • TOP 14: Wahl des Vorstandes im engeren Sinn nach § 26 BGB
  • TOP 15: Abstimmung über die Anzahl der Beisitzer und Wahl der Beisitzer
  • TOP 16: Wahl der Rechnungsprüfer
  • TOP 17: Diskussion / sonstige Anträge
  • TOP 18: verschiedenes
  • TOP 19: Schlussworte des neuen Vorstandes und Schließung der Versammlung

Satzungsänderungsanträge

SÄA001 - §10 Zusammensetzung des Vorstandes im engeren Sinn nach § 26 BGB

Antragsnummer: SÄA01
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: Zusammensetzung des Vorstandes im engeren Sinn nach § 26 BGB
Antragsteller: Ralf Engelhardt
Unterstützer: Karsten Böhm, R. Brenner, W. Hornberger, H. Müller, K. Wolfrum, M. Holzmann, U. Mehrer, Sandra Zeh

Kurzzusammenfassung: Nur die für die Vertretung des Vereins absolut nötigen Vorstände als Vorstände im engeren Sinn nach § 26 BGB wählen (1V, 2V, Schatzmeister)

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 10 Absatz 1 wie nachfolgend abzuändern.

1. Der Vorstand im engeren Sinn nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Nur durch die Bezeichnung des Vorstandsamtes ist die Aufgabe des Vorstandsmitgliedes laut Vereinsrecht nicht festgelegt, diese Aufgaben müssen zusätzlich noch in der Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstandes definiert werden. Ein Schriftführer als Vorstandsposten ist deshalb nicht nötig und verkompliziert das Vorgehen im Fall der Abwesenheit, bei Mitgliederversammlungen bestimmen die anwesenden Mitglieder am Anfang der Versammlung einen Protokollanten, für Vorstandssitzungen regelt der Vorstand das Vorgehen per Geschäftsordnung und kann somit jeweils einen der Anwesenden als Protokollant bestimmen. Dadurch lässt sich gewährleisten, dass immer automatisch ein Protokoll geführt wird.


SÄA002 - §10 Amtsdauer des Vorstandes

Antragsnummer: SÄA02
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: Amtsdauer des Vorstandes
Antragsteller: Ralf Engelhardt
Unterstützer: Karsten Böhm, R. Brenner, W. Hornberger, H. Müller, K. Wolfrum, M. Holzmann (V2, 2 Jahre), U. Mehrer (V2, 2 Jahre), Sandra Zeh

Kurzzusammenfassung: Abstimmung über die Amtsdauer des Vorstandes

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 10 Absatz 3 erster Satz wie nachfolgend abzuändern.

Variante 1: 3. Der Vorstand wird für die Dauer von einem Jahr gewählt.

Variante 2: 3. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Variante 3: 3. Über die Amtsdauer des Vorstands entscheidet die Mitgliederversammlung vor der Wahl.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

3. Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Die Mitgliederversammlung sollte diskutieren, ob drei Jahre nicht zu lange sind. Aktuell ist der Verein noch recht neu und befindet sich eigentlich noch in der Findungsphase. Durch diesen Antrag wäre eine Änderung der Amtsdauer durch die Mitgliederversammlung möglich.


SÄA003 - §10 Beisitzer als Vorstände im erweiterten Sinn

Antragsnummer: SÄA003
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: Beisitzer als Vorstände im erweiterten Sinn
Antragsteller: Ralf Engelhardt, Karsten Böhm
Unterstützer: R. Brenner, W. Hornberger, H. Müller, K. Wolfrum, M. Holzmann, U. Mehrer, Sandra Zeh

Kurzzusammenfassung: Neuregelung der Beisitzer

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 10 Absatz 4 der Satzung durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:

4. Der Vorstand im weiteren Sinn besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister und einer von der Mitgliederversammlung zu bestimmenden Anzahl an Beisitzern. Die Beisitzer erhalten das gleiche Stimmrecht wie die Vorstände im engeren Sinn.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

Der Vorstand kann Beisitzer bestimmen, die beratende Funktion, jedoch bei Vorstandsbeschlüssen kein Stimmrecht haben. Sie werden zu den Vorstandssitzungen geladen.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Die Beschlüsse des Vorstandes sollten durch mehr stimmberechtigte Mitglieder auf eine etwas breitere demokratische Basis gestellt werden. Nur beratende Beisitzer sollten nicht nötig sein, die beratende Funktion sollte durch alle Vereinsmitglieder erfolgen.


SÄA004 - Ergänzung - Übergangsregelung für die aktuelle Vorstandswahl

Antragsnummer: SÄA004
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: Übergangsregelung für die aktuelle Vorstandswahl
Antragsteller: Ralf Engelhardt

Kurzzusammenfassung: Übergangsregelung für die aktuelle Vorstandswahl

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, am Ende der Satzung folgende Übergangsregelung (nach Bedarf) für diese Mitgliederversammlung anzufügen:

Übergangsvorschriften:

Für die Wahl des Vorstandes nach der Satzungsänderung vom... gilt folgendes:

  • Die Amtszeit des Schriftführers endet mit der Eintragung der geänderten Satzung. Sollte die Wahl eines Schriftführers nicht möglich bzw. nicht erfolgt sein, wird dieser Posten für diesen Zeitraum kommissarisch von einem anderen Vorstandsmitglied übernommen.
  • Die gewählten Beisitzer (erweiterter Vorstand) sind erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Satzung im Vorstand stimmberechtigt.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Satzungsänderungen treten erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung im Vereinsregister in Kraft. Die Wahl des neuen Vorstands muss also noch nach der aktuell gültigen Satzung erfolgen. Durch diesen Antrag soll erreicht werden, dass für die Wahl des Vorstandes nicht noch eine Mitgliederversammlung nötig wird.


SÄA005 - §10 Beauftragungen durch den Vorstand

Antragsnummer: SÄA005
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: Beauftragungen durch den Vorstand
Antragsteller: Ralf Engelhardt, Karsten Böhm
Unterstützer: R. Brenner, W. Hornberger, H. Müller, K. Wolfrum, M. Holzmann, U. Mehrer, Sandra Zeh

Kurzzusammenfassung: Beauftragungen für bestimmte Zuständigkeiten oder Themengebiete

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 10 Vorstand an geeigneter Stelle durch folgenden Absatz zu ergänzen:

Der Vorstand kann auf Beschluss Beauftragungen zu bestimmten Tätigkeiten, Zuständigkeiten oder Themengebiete an Vereinsmitglieder vergeben.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Dadurch wird es für den Vorstand einfacher, andere Vereinsmitglieder, die nicht im Vorstand sind, bei Bedarf zu beauftragen.


SÄA006 - §11 Ladungsfristen für Vorstandssitzungen

Antragsnummer: SÄA006
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: Ladungsfristen für Vorstandssitzungen
Antragsteller: Ralf Engelhardt
Unterstützer: R. Brenner, K. Wolfrum, M. Holzmann, U. Mehrer, Sandra Zeh

Kurzzusammenfassung: Streichung von Ladungsfristen für Vorstandssitzungen

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 11 Beschlussfassung des Vorstandes folgenden Satz zu streichen:

"In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von 3 Tagen einzuhalten"

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

Der Vorstand fasst Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Schatzmeister schriftlich, per E-Mail, fernmündlich oder per Telefax einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von 3 Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des sitzungsleitenden Vorstandsmitglieds. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Nur wenn Änderungsforderungen vom Finanzamt oder Registergericht vom Satzungstext gefordert werden, können diese von einem Vorstand vorgenommen werden.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Für die effektive Arbeit und die Möglichkeit, schnell auf aktuelle Themen und Ereignisse reagieren zu können, sind 3 Tage Ladungsfrist viel zu lange. Durch die Streichung einer Ladungsfrist kann der Vorstand auch kurzfristig zusammen kommen und Beschlüsse fassen.


SÄA007 - §10 Vorstands-Protokolle

Antragsnummer: SÄA007
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: Vorstands-Protokolle
Antragsteller: Ralf Engelhardt, Karsten Böhm
Unterstützer: R. Brenner, W. Hornberger, H. Müller, K. Wolfrum, M. Holzmann, U. Mehrer, Sandra Zeh

Kurzzusammenfassung: zeitnahe und für alle Mitglieder zugängliche Protokolle der Vorstandssitzung

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen,§10 "Vorstand" an geeigneter Stelle um folgenden Satz zu ergänzen.

Der Vorstand ist verpflichtet, von jeder Vorstandssitzung ein Protokoll zu erstellen und den Teil des Protokolls, der nicht unter die Einschränkungen für nichtöffentliche Vorgänge fällt, zeitnah und für alle Mitglieder zugänglich (online) zu veröffentlichen.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Für die Information der Vereinsmitglieder ist die Anfertigung und Veröffentlichung der Vorstandsprotokolle unumgänglich. Der Vorstand hat diese Auskunftspflicht den Vereinsmitgliedern gegenüber.


SÄA008 - §10 Vorstands-Geschäftsordnung

Antragsnummer: SÄA008
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: Vorstands-GO
Antragsteller: Ralf Engelhardt
Unterstützer: R. Brenner, W. Hornberger, H. Müller, K. Wolfrum, M. Holzmann, U. Mehrer, Sandra Zeh

Kurzzusammenfassung:

Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, §10 "Vorstand" an geeigneter Stelle um folgenden Absatz zu ergänzen.

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

  • Verwaltung der Mitgliedsdaten, deren Zugriff und Sicherung
  • Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
  • Dokumentation der Sitzungen
  • Virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen
  • Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Klare Regeln und Verhaltensweisen für die Arbeit und Kompetenzen der einzelnen Vorstände und des Vorstands als Ganzes.


SÄA009 - §11 Zeitgemäße Form der Ladung zu Vorstandssitzungen

Antragsnummer: SÄA009
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: Zeitgemäße Form der Ladung zu Vorstandssitzungen
Antragsteller: Ralf Engelhardt
Unterstützer: R. Brenner, W. Hornberger, H. Müller, K. Wolfrum, M. Holzmann, U. Mehrer, Sandra Zeh

Kurzzusammenfassung: Ladung zu Vorstandssitzungen auch mit modernen Kommunikationsmitteln ermöglichen.

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 11 "Beschlussfassung des Vorstandes" den ersten Satz durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:

"Der Vorstand fasst Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Schatzmeister schriftlich, per E-Mail, fernmündlich oder per von allen Vorständen verwendeten Messenger-Dienst einberufen werden."

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

Der Vorstand fasst Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Schatzmeister schriftlich, per E-Mail, fernmündlich oder per Telefax einberufen werden.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Ein Großteil der Kommunikation zwischen den Vorständen erfolgt online per Messenger. Eine Ladung zu Vorstandssitzungen über diese Wege kann wesentlich schneller und unkomplizierter erfolgen.


SÄA010 - §8 Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlung

Antragsnummer: SÄA010
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlung
Antragsteller: Ralf Engelhardt
Unterstützer: R. Brenner, W. Hornberger (V2 1/5), H. Müller (V2 1/5), K. Wolfrum, M. Holzmann (V2 1/5), U. Mehrer (V2 1/5), Sandra Zeh

Kurzzusammenfassung: Klarstellung der Bedingungen für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

Antragstext:


Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 8 Absatz 4 durch folgenden Absatz zu ändern:

Variante 1: 4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn 1/10 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.

Variante 2: 4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn 1/5 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.

Variante 3: 4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn 1/4 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.


Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn 1/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Auf der Gründungsversammlung wurde durch die Gründungsmitglieder eine Satzung beschlossen, in der bei § 8 (Mitgliederversammlung) Absatz 4 festgelegt ist, dass 1/3 der Vereinsmitglieder zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nötig sind, gleichzeitig war unter § 10 (Vorstand) Absatz 4 eine Anzahl von 1/10 der Mitglieder für den gleichen Vorgang festgelegt. Wegen dieser Überschneidungen wurde der in der Satzung doppelt vorkommende Teil zu Mitgliederversammlungen vom Vorstand unter § 10 "Vorstand" gestrichen. Diese Festlegung sollte deshalb von der Mitgliederversammlung bestätigt oder korrigiert werden.


SÄA011 - §9 Versammlungsleitung - flexiblere Regelung

Antragsnummer: SÄA011
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: Versammlungsleitung - flexiblere Regelung
Antragsteller: Ralf Engelhardt
Unterstützer:

Kurzzusammenfassung: flexiblere Regelung für die Versammlungsleitung von Mitgliederversammlungen

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 9 Absatz 1 durch folgenden Absatz zu ersetzen:

1. Die Mitgliederversammlung bestimmt bei Versammlungsbeginn einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Schatzmeister geleitet. Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Versammlungsleitung sollte je nach Anwesenheit oder Bedarf flexibel möglich sein. Eine Festschreibung schränkt nur ein. Evtl. nähere Bestimmungen dazu sind in der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung besser zu regeln und erfordern damit dann im Bedarfsfall keine aufwändige Satzungsänderung.


SÄA012 - §10 Streichung der die Mitgliederversammlung betreffenden Punkte (bereits in §8 enthalten)

Antragsnummer: SÄA012
Antragsdatum: 26.06.2018
Antragsart: Satzungsänderung
Antragstitel: §10 Vorstand - Streichung der die Mitgliederversammlung betreffenden Punkte (bereits in §8 Mitgliederversammlung enthalten)
Antragsteller: Ralf Engelhardt
Unterstützer:Sandra Zeh,

Kurzzusammenfassung: Streichung der die Mitglieder Versammlung betreffenden Punkte, die bereits unter §8 Mitgliederversammlung geregelt sind

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 10 Vorstand - den Text laut der bei der Gründungsversammlung beschlossen Satzung ab "Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn..., zu streichen, sofern dies nicht schon bei der Eintragung des Verins geschehen ist. :

alte Fassung, beschlossen auf der Gründungsversammlung (nicht Teil des Antrags)

§ 10 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.

2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden vertreten.Der 1. Und 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gegenüber dem Verein ist der 2. Vorsitzende nur im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt.

3. Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, ist innerhalb von 60 Tagen eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die einen Nachfolger für die restliche Amtsdauer wählt ( Ergänzungswahl).

4. Der Vorstand kann Beisitzer bestimmen, die beratende Funktion, jedoch bei Vorstandsbeschlüssen kein Stimmrecht haben. Sie werden zu den Vorstandssitzungen geladen.

Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

1. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

2. Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.

3. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Auf Antrag kann eine Abstimmung geheim erfolgen.

5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Diese Punkte, die die Mitgliederversammlung betreffe, sind bereits unter §8 Mitgliederversammlung geregelt. Im Sinne einer schlanken Satzung und um doppelte, sich evtl. widersprechende Regelungen zu vermeiden, sollte dieser Teil gestrichen werden. Ein Teil davon (Einberufung auf Antrag von 1/10 der Mitglieder wurde evtl. bereits bei der Eintragung entfernt, da dies im Widerspruch zu §8 stand. Der genaue Wortlaut der eingetragen Satzung liegt mir dazu aktuell nicht vor.


sonstige Anträge

A001 - Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen

Antragsnummer: A001
Antragsdatum: Datum
Antragsart: Sonstige
Antragstitel: Vorstandsarbeit - Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen / Aufstellungsversammlungen
Antragsteller: Ralf Engelhardt
Unterstützer: R. Brenner, W. Hornberger, H. Müller, K. Wolfrum, M. Holzmann, U. Mehrer, Sandra Zeh

Kurzzusammenfassung: Geschäftsordnung für Mitgliederversammlung als Vorbereitung auf zukünftige MVs oder Aufstellungsversammlungen:

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Der Vorstand erstellt einen Vorschlag für eine Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen und Aufstellungsversammlungen. Dieser Vorschlag ist bei der jeweiligen Versammlung von den Mitgliedern in dieser oder einer abgeänderten Form für die jeweilige Versammlung zu beschließen.


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Zur rechtssicheren Durchführung von Mitgliederversammlungen und Aufstellungsversammlungen sollte eine GO ausgearbeitet werden, die u.a. den genauen Ablauf der Versammlung, den Ablauf und die Art der Wahlverfahren und die Rechte der Mitglieder festlegt.


Diskussion / Meinungsbilder

M001 - Vorstandsarbeit - Vorstandsaufgaben

Antragsnummer: M001
Antragsdatum: Datum
Antragsart: Meinungsbild
Antragstitel: Vorstandsarbeit - Vorstandsaufgaben
Antragsteller: Ralf Engelhardt

Kurzzusammenfassung: Diskussion mit Meinungsbild zum Vorstand und den Aufgaben des Vorstandes

Antragstext:

Diskussion mit Fragen an die Mitgliederversammlung:

1. Soll der Vorstand nur verwaltend oder auch selbstständig politisch tätig sein?

2. Für welchen Zeitraum soll der Vorstand bei Angelegenheiten, die eine zeitnahe Bearbeitung erfordern, auf Reaktionen der Mitglieder warten?

3. Soll der Vorstand auch bei im Verein oder den Vorständen umstrittenen Themen zumindest neutral in der Öffentlichkeit reagieren und informieren oder in solchen Fällen keine öffentlichen Reaktionen zeigen?

4. Müssen Mitglieder oder Vorstände, die über unsere üblichen Kanäle (WhatsApp, Facebook, Website, Wiki) nicht oder nicht sofort informiert sind bzw. sich dort selbst auf dem Laufenden halten können, immer auch noch direkt auf anderem Weg informiert werden?