Geschaeftsordnung VS

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Geschäftsordnung des Vorstandes der Bürgergruppe Feuchtwangen BGF e.V.

  • Fassung vom 24.10.2018 (geändert und beschlossen auf der Vorstandssitzung am 24.10.2018)
  • Erstellt am 24.10.2018 (Entwurf)


§ 1 Öffentlichkeit

(1) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Vorstands in einem nicht öffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. Dies muss in jedem Einzelfall begründet werden.

(2) Ein Rederecht für Gäste wird durch den Sitzungsleiter erteilt.


§ 2 Sitzungsleitung und Protokollant

(1) Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.

(2) Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt.


§ 3 Protokollführung

(1) Über die Ergebnisse der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und zeitnah online im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten.

(2) Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist. Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauf folgenden Sitzung oder im Umlauf.


§ 4 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung für die kommende Sitzung.

(2) Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende können jederzeit eine Vorstandssitzung einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens einen Tag vorher per E-Mail oder per BGF-Orga-WhatsApp-Gruppe.

(3) Vorstandssitzungen sind den Mitgliedern so früh wie möglich bekannt zumachen. Dies erfolgt durch Bekanntgabe in der allgemeinen WhatsApp-Gruppe und im Kalender auf der WebSite.


§ 5 Anträge zu einer Vorstandssitzung

(1) Jedes Vereinsmitglied und jede natürliche Person ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

(2) Anträge an den Vorstand können gestellt werden durch

  • E-Mail an den Vorstand (vorstand@buergergruppefeuchtwangen.de)
  • persönlich (oder in Beauftragung) auf der Vorstandssitzung. Eine Beauftragung muss glaubhaft gemacht werden.
  • schriftlich per Post an den Vorstand der Bürgergruppe Feuchtwangen BGF e.V.

(3) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird veröffentlicht. In Fällen, in denen dies vom Antragsteller zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausdrücklich erwünscht ist, geschieht dies ohne Angabe des Antragstellers bzw. nach Anonymisierung entsprechender persönlicher Daten im Antragstext.

(4) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauf folgenden Vorstandssitzung behandelt oder wenn nötig, erneut vertagt.


§ 6 Beschlüsse

(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstands. Gäste können vom Vorstand für Meinungsbilder einbezogen werden.

(2) Beschlüsse können auf einer Sitzung oder in Form eines Umlaufbeschlusses getroffen werden.

(3) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit in namentlicher Abstimmung gefasst.

(4) Alle Beschlüsse des Vorstands werden zeitnah veröffentlicht, ausgenommen solche, die persönliche schützenswerte Daten enthalten.


§ 7 Einzelbefugnisse

(1) Alle Vorstandsmitglieder können Ausgaben im Rahmen der politischen Zielsetzung und die Annahme von Spenden bis zum Wert von 50,00 € pro Kalendermonat allein beschließen. Die Abrechnung erfolgt beim Schatzmeister.

(2) Alle getätigten Ausgaben im Rahmen der Einzelbefugnisse werden analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung dokumentiert.

(3) Veröffentlichungen online oder in Printmedien sind immer von mindestens 2 Vorständen im eigentlichen Sinn zu prüfen und zu genehmigen.


§ 8 Kontoführung

(1) Der Vorstandvorsitzende, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende sowie der Schatzmeister sind jeweils allein Konto-verfügungsberechtigt. (Vorstand im engeren Sinn nach § 26 BGB)

(2) Über Verfügungen ist der Schatzmeister zu unterrichten.

§ 9 Vertretung des Vorstandes

Der Vorstand wird vertreten durch:

  • den Vorsitzenden des Vorstandes oder seinem Stellvertreter

und

  • einem weiteren Mitglied des Vorstandes.


§ 10 Rechenschaftsbericht des Vorstandes

Vor der Wahl eines neuen Vorstands, bei Rücktritt eines Vorstandsmitglieds, jedoch mindestens einmal jährlich, ist durch das jeweilige Vorstandsmitglied ein Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen, dies kann schriftlich an den Vorstand oder mündlich auf der Mitgliederversammlung erfolgen.


§ 11 Geschäftsverteilung

  • Vorsitzender:
    • Vorsitz
    • Überblick und Moderation
    • rechtliche Angelegenheiten
    • Infostände / Werbung
  • Stellvertretender Vorsitzender:
    • Presse
    • Unterstützung und Vertretung des Vorsitzenden
    • Online-Medien (Website,Facebook,Wiki,Twitter,...)
    • Infostände / Werbung
  • Schatzmeister:
    • Finanzen
    • Mitgliederverwaltung
    • Formalitäten
    • Online-Medien (Website,Facebook,Wiki,Twitter,...)
    • Infostände / Werbung
  • Beisitzer:
    • Presse
    • Infostände / Werbung